Kein Auskommen ohne Auskunft

 

Wer klagt, muss das Geforderte in einem konkreten Geldbetrag angeben. Da der Unterhalt von der Leistungsfähigkeit des Schuldners abhängt, muss dieser zunächst Auskunft über Einkommen und Vermögen erteilen und der Unterhaltskläger kann die Bezifferung seiner Klage bis zur Erteilung der Auskunft zurückstellen.


In der Praxis geht das dann so: Die Kindesmutter verklagt den Vater in erster Stufe auf Auskunft und in zweiter Stufe auf Unterhalt. Das Gericht verurteilt den Vater zunächst nur zur Auskunft. Der Vater legt Berufung ein, über die das Oberlandesgericht schon nach Monaten entscheidet. Bleibt es beim Ersturteil, muss die Mutter nun hieraus vollstrecken. Dazu beantragt sie, den Schuldner durch Androhung von Zwangsgeld oder Zwangshaft zur Auskunft anzuhalten. Das Gericht erlässt einen entsprechenden Beschluss und die Mutter darf dann auf eigene Kosten den Gerichtsvollzieher mit der Beitreibung des Zwangsgelds zu Gunsten der Staatskasse beauftragen.


Schließlich erteilt der Schuldner Auskunft, nur so, dass sich kein Unterhalt errechnet, also: Einkommen: Null, Vermögen: Null. Die Mutter glaubt dem Erzeuger kein Wort und beantragt erneut Zwangsgeld, nun aber erfolglos, denn die Auskunft ist ja erteilt, und ob sie richtig ist, wird im Verfahren über die Erteilung nicht geprüft.


Flugs verklagt die Mutter nun - gemäß dem Gesetz - den Schuldner auf Abgabe der eidesstattlichen Versicherung über die Richtigkeit seiner Auskunft, was das Gericht in einem weiteren Teilurteil erledigt. Nach Abschluss der Berufung hiergegen beantragt die Mutter auch schon, den Vater zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung zu laden - wozu dieser natürlich nicht erscheint. Nach weiteren Zwangsgeldandrohungen findet sich der Schuldner schließlich bei Gericht ein, um dort seelenruhig an Eides Statt zu versichern, seine Auskunft sei richtig. Der Rechtspfleger macht hierüber ein Protokoll und schließt den Vorgang ab.


Nun erstattet die Mutter aber Strafanzeige! Der Staatsanwalt erhebt nach Hausdurchsuchung und Auswertung der beschlagnahmten Belege Anklage wegen falscher eidesstattlicher Versicherung - oder auch nicht.

Erteilt der Schuldner trotzdem irgendwann Auskunft und wird dann das bis dahin eingefrorene Unterhaltsverfahren abgeschlossen, kann die Mutter auch schon den Unterhaltsanspruch durchsetzen, vorausgesetzt, der Vater ist dann nicht längst im Ausland.


Wie es einfacher geht, weiß der Staat, wenn es um sein eigenes Geld geht: Wer seine Steuererklärung nicht abgibt, wird geschätzt und kann dann sehen, wie er das durch Vorlage von Belegen und Bescheinigungen wieder gerade rückt. Aber warum sollte das auch für den Richter gelten, der die Rechte der Bürger umsetzen soll? Und überhaupt: Seit wann gibt es in Deutschland einfache Gesetze?


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© Dr. Thomas M. Hellmann